Schon von Alters her bringt die
Menschheit nicht nur die religiösen Riten, Heldensagen und
Volksmärchen
sondern auch in vielen Zweigen der Haustierzucht in
abergläubischer
Vorstellung vererbbare Eigenschaften der Lebewesen mit dem Blut in
Verbindung.
Deshalb wird in Züchterkreisen vielfach auch heute noch das
elterliche
Blut als Träger des Erbgutes angesehen und an Stelle von Kreuzung
z. B.
von "Blutauffrischung", "reinblütig" oder "Blutlinien" gesprochen.
Man addiert in bestem Glauben die von einem "berühmten Vererber"
stammenden "Blutsanteile" von der einen zur anderen Generation oder
subtrahiert unerwünschte Anteile, wenn eine
Verdrängungskreuzung
stattgefunden hat.
Dabei herrscht oft die veraltete, grundfalsche Meinung, alle Nachkommen
besäßen, ungeachtet ihres zuweilen recht unterschiedlichen
Äußeren,
übereinstimmend das gleiche "Blutserbe".
Demnach betrüge z.B. "der Blutsanteil" der Enkelgeneration (F2
oder 2.
Tochter - bzw. Filialgeneration) jeweils ein Viertel des "Blutes" ihrer
vier Großeltern.
In Wahrheit jedoch vermengen und verteilen sich, wie von Mendel
beschrieben, die in den Keimzellen eines Organismus befindlichen
Chromosomen als wirkliche Träger der Erbanlagen nicht
gleichmäßig wie
Flüssigkeiten.
Die Verteilung erfolgt ganz zufällig und das Verhalten entspricht
etwa
denen verschiedenfarbiger Perlen, die auch nach anhaltendem und
intensivem
Mischen keinerlei Farbstoffe voneinander annehmen.
Chromosomen gehorchen dem Mendelschen Spaltungsgesetz und damit
zugleich
dem
Gesetz der freien Kombination der Gene.