Mit Erbsen begann es


Die Gentechnik nahm ihren Anfang im Garten eines Klosters in Brünn. Dort hat ein gewisser Gregor Johann Mendel jahrelang Erbsen gepflanzt, geerntet und ausgezählt. Herausgekommen sind die Mendelschen Gesetze, die Grundlage der Genetik. Mendel erkannte die Zusammenhänge des Vererbens. Er hatte nämlich nicht einfach Erbsen gezüchtet, er hat sie gekreuzt und aus seinen Aufzeichnungen diese grundlegenden Erkenntnisse gewonnen.



gregor mendel Mendel wurde als der Bauerssohn Johann Mendel in Nordmähren geboren
(den Namen Gregor nimmt er erst nach seiner Priesterweihe an). Um seine intelligente
Veranlagung zu fördern, wurde er auf das Gymnasium in Troppau geschickt.
Nach der Schule studierte er an der Universität in Olmütz.
1843 beschloß der einundzwanzigjährige Mendel ins Augustinerkloster in Brünn einzutreten. Er studierte Theologie, Agrikultur und Botanik und wurde zum Priester geweiht.
Von 1851 bis 1853 studierte er an der Universität Wien Mathematik und Physik.
1854 kehrte er ins Kloster zurück und unterrichtete dort für die nächsten vierzehn Jahre.
1856 begann Mendel seine berühmten Erbsenversuche (später auch mit Bohnen).



Gregor Mendels Arbeiten wurden 1865 veröffentlicht und blieben jahrzehntelang unbeachtet bzw. unverstanden.
Sie wurden erst Anfang des 20. Jahrhunderts wiederentdeckt.


Erst 35 Jahre später erkannten drei Wissenschaftler, unabhängig voneinander, die Bedeutung der Mendelschen Gesetzte.
Hatte Mendel die Tür aufgeschlossen, blieb es C. E. Correns, E. Tschermak und H. de Vries überlassen, diese aufzustoßen.


Mendel gilt mit den Vererbungsregeln, die er bei seinen Studien erkannte, als Vater der Genetik.

In Kreuzungsversuchen entdeckte Mendel, daß einige genetische Eigenschaften dominant vererbt werden.
Das heißt, sie werden an alle Nachkommen weitergegeben.

Andere genetische Merkmale werden dagegen rezessiv vererbt.
Dies wiederum heißt, daß beide Elternteile das genetische Merkmal bei sich tragen müssen,
damit es bei einem Nachkommen sichtbar wird.

Noch heute bilden die Mendelschen Gesetze die Grundlagen für die Vererbungslehre, für die Genetik.

Das 1. Mendelsche Gesetz
oder Uniformitätsgesetz
oder auch Reziprozitätsgesetz

Kreuzt man zwei reinerbige (=homozygote) Individuen miteinander, so gleichen sich alle Individuen der Filialgeneration F1.

Das 2. Mendelsche Gesetz
oder auch Spaltungsgesetz

Kreuzt man die entstehende Filialgeneration F1, so spaltet sich die entstehnde Filialgeneration F2 im Verhältnis 3:1 oder 1:2:1 (je nachdem, ob dominant-rezessiver oder intermediärer Erbgang).

Das 3. Mendelsche Gesetz
oder Unabhängigkeitsgesetz
oder auch Neukombinationsgesetz

Kreuzt man Individuen, die sich in 2 Merkmalen reinerbig unterscheiden, so werden die Merkmale unabhängig voneinander vererbt. In der F2-Generation können reinerbige Neukombinationen auftreten.

Einschränkung: Die freie Kombination gilt nur, soweit die Anlagen nicht auf einem, sondern auf verschiedenen Chromosomen liegen. Das bedeutet, daß es z. B. bei drei Merkmalen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten gibt, nach denen die Anlagen zu einer Keimzelle
zusammengesetzt werden können.

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